Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte berechnet.

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.

Was viele nicht wissen: ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz wie z.B. die Fläche des Hauses aufgrund eines Anbaus  oder wurde das Haus abgerissen, muss dies vom Eigentümer dem Finanzamt angezeigt werden.

Weitere Informationen über das Anzeigen von Änderungen finden Sie in diesem Flyer.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de verfügbar.