Bekanntmachung über die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts

Nachstehend die Bekanntmachung über die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 Abs. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetztes) zwischen der Stadt Hersbruck und der Gemeinde Reichenschwand.

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Bekanntmachung über die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts zwischen der Stadt Hersbruck und der Gemeinde Reichenschwand