Ablesen der Wasserzähler im Dezember
Für die diesjährige Wasser- und Abwasserabrechnung werden im Dezember an alle Anwesen Ablesebriefe hinausgegeben, auf denen der neue Zählerstand zeitnah durch die Hausbesitzer abzulesen und im dort vorgesehenen Feld einzutragen ist.
Dieser ausgefüllte Ablesebrief ist umgehend, spätestens jedoch bis 31.12.2024 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe wird die Gemeinde den Wasserverbrauch unter Zugrundelegung der früheren Verbrauchswerte schätzen und zusätzlich eine Gebühr von 10,00 € pro Bescheid in Folge verspäteter Ablesedatenmeldung erheben.
Aus Kostengründen werden Sie gebeten, die Rückleitung womöglich über den gemeindlichen Briefkasten im Rathaus vorzunehmen oder den Zählerstand über das Bürgerservice-Portal zu übermitteln.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung, Frau Leykauf (09151/8692-11) zur Verfügung.