Bauanträge können jetzt digital beim Landratsamt gestellt werden

Ab Mittwoch, 1. November 2023, können Bauanträge auch digital eingereicht werden. Hintergrund ist die Aufnahme des Landratsamtes Nürnberger Land in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV). Die Kreisbehörde wird damit Eingangsbehörde für alle digitalen wie auch die meisten in Papierform gestellten Anträge. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Allerdings müssen künftig auch die meisten Bauanträge in Papierform beim Landratsamt Nürnberger Land und nicht mehr im Rathaus eingereicht werden.

Die Zuständigkeiten im Überblick (LRA steht für Landratsamt Nürnberger Land)

zuständig für die digitale Einreichung: in allen Fällen das Landratsamt Nürnberger Land

zuständig für die Einreichung in Papierform: 

  • Bauantrag: LRA (statt Gemeinde Reichenschwand)
  • Antrag auf Vorbescheid (Baurecht): LRA (statt Gemeinde Reichenschwand)
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung: LRA
  • Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Gemeinde Reichenschwand (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften: Gemeinde Reichenschwand (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtliche Bauvorschriften): LRA
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids: LRA
  • Baubeginnsanzeige: LRA
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme: LRA
  • Beseitigungsanzeige: LRA und Gemeinde Reichenschwand
  • Abgrabungsantrag: LRA (statt Gemeinde Reichenschwand)
  • Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung: Gemeinde Reichenschwand (weiterhin)
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung: LRA 
  • Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht): LRA (statt Gemeinde Reichenschwand)
  • Anzeige des Abgrabungsbeginns: LRA 

Kontakt: Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Telefon 09123/950-0

Öffnungszeiten:
Mo 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Di   7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi  7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr  7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zuständiger Sachbearbeiter: Frau Galter, Zimmer Nr. 213, Telefon Nr. 09123 950-6650.

 

Digitale Einreichung: www.nuernberger-land.de/digitaler-bauantrag

Auf der Internetseite Digitaler Bauantrag - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) erhalten Sie als Entwurfsverfasser bzw. Bauherr weitere Informationen. Das Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

Die Gemeinde Reichenschwand ist im Vorfeld weiterhin erster Ansprechpartner für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros.