Aufgaben

Wochenmärkte; Informationen

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 23.01.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Karin Brendel 09151 8692-10 EG, 1 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernWochenmärkte; Informationen



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