Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Reichenschwand vom 09.07.2009 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.04.2021 fällig. Unter Hinweis auf die im jeweiligen Abgabenbescheid ausgewiesene Fälligkeit wird diese für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt: 31,00 Euro Jahressteuer
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